Ahmann & Schlieker GbR, Konrad-Zuse-Straße 1, 49479 Ibbenbüren
Stand: Januar 2022
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Ahmann & Schlieker GbR, im folgenden immer „Agentur“ genannt, geltenausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wennsie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmungist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zuersetzen. Unaufgeforderte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, es sei denn, der Bewerber wünscht dies ausdrücklich und übernimmt die damit verbunden Kosten komplett.
Der Auftraggeber, im folgenden immer „Kunde“ genannt, stimmt zu, dass der Schriftverkehr über E-Mail und/oder Messenger-Dienste geführt werden kann. Wir werden versuchen, technische Einrichtungen zu schaffen, um damit verbundene Risiken (Übertragsfehler, Viren, Manipulationen) zu reduzieren, ohne jedoch für einen Erfolg zu haften. Aufträge an uns sollten möglichst umfassend und detailliert erteilt werden. Sollten wir dies wünschen,so wird der Leistungsumfang in einem mündlichen Gespräch (Briefing) mit dem Auftraggeber festgelegt. Von uns erstellte Leistungsbeschreibungen gelten als verbindliche Bestätigung des vereinbarten Vertragsinhaltes, sofern der Auftraggeber diesen nicht binnen drei Arbeitstagen widerspricht.
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Ahmann & Schlieker GbR, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zuvereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart werden.
1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Printmedien,Webmedien, Film & Foto, Marketing & PR sowie konzeptionelleDienstleistungen und Consulting. Die detaillierte Beschreibung der zuerbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen,Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen derAgentur in etwaigen Angeboten und nochmals auf den entsprechenden Rechnungen.
1.5. Geltungsbereiche dieser AGB sind jeglicheDienstleistungen und Veranstaltungen der Ahmann & Schlieker GbR.
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben derAuftragsbestätigung/Vertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agenturauszuhändigende Briefing über die Wünsche und Ziele, sofern vorhanden. Wird dasBriefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, soerstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches demKunden innerhalb von drei Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichenMitteilung schriftlich übermittelt wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicherVertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von fünfWerktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seinerBestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat derKunde zu tragen. Je nach Aufwand der Vertragsänderung steht es der Agenturfrei, diese Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kundenbeauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenenAnlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen dieAgentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für denKunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden könnenund/oder nicht eintreten.
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der finalen Rechnungeiner Dienstleistung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglichvereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmendieses Auftrages gefertigten finalen Arbeiten. Diese Übertragung derNutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich istund gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen,die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarungim Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahltsind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei derAgentur.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind alspersönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. DieseRegelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetzerforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die Agentur darf, die von ihrem entwickelten Werbemittel angemessenund branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbungpublizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eineentsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossenwerden.
3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kundenbeauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändertwerden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. BeiZuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar inmindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumenszu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oderMehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtigund bedürfen der Einwilligung der Agentur.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur rechtlich einAuskunftsanspruch im Voraus zu.
4.1. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter/innen der Agentur werden automatischund digital getrackt. Es wird je Kunde, Auftragsnummer sowie Dienstleistungunterschieden. Im Falle einer Auseinandersetzung steht es der Agentur freidiese Protokolle dem Kunden darzustellen, da dies der Einhaltung der Berechnungvon Gehältern gespeichert wird. Somit fällt dies ebenfalls unter dieDatenschutzbestimmungen jeglicher Mitarbeiter/innen
4.2. Es gilt die in der Auftragsbestätigung/Vertragvereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt,innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. BeiÜberschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung einAnspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz nach § 1des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehendenSchadens bleibt von dieser Regelung unberührt und steht der Agentur frei.
4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einenlängeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über diebereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungenmüssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auchals reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Der Rechnungsturnuskann frei von der Agentur gewählt werden. Absprachen mit dem Kunden sind nichtausgeschlossen.
4.4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichendurch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellungändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und dieAgentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.5. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Auftragesberechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglichvertraglich geregelten Auftragsvolumen als Stornogebühr:
- Bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10 %,
- Ab sechs Monaten bis drei Monate vor Beginn desAuftrages 25 %,
- Ab drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn desAuftrages 35 %,
- Ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn desAuftrages 50 %
- ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 60 %.
4.6. Grundsätzlich wird bei Neukunden und neuen Projekten mit einerAnzahlung von mind. 30 % der Gesamtprojektkosten gerechnet. Erst nachZahlungseingang beginnt die Agentur mit dem beauftragten Projekt. Ab diesem Tagzählt auch erst die prognostizierte Projektdauer.
4.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die darausresultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichgültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand, der seitens des Kunden entstanden ist –dazu gehört ebenfalls ein mangelhaftes Briefing (2.1.) – darf ohne weiteres vonder Agentur in Rechnung gestellt werden. Anderweitiger Mehraufwand bedarf dergegenseitigen Absprache und der Rechnungsstellung nach der Arbeitszeit.
5.2. Mehraufwand, welcher seitens des Auftraggeberserzeugt wurde, ohne Mitschuld der Agentur wird selbstredend, fortlaufend inRechnung gestellt.
6.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrundeines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zubehandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritteebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
6.2. Der Schutz personenbezogener Daten hat für dieAgentur oberste Priorität. Sie informiert daher separat in derDatenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitungpersonenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. DerKunde bestätigt, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unsererDienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
6.3. Der Kunde willigt widerruflich in dieKontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmittelnein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten diese einerKontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen sie uns dafür eine E-Mailzukommen lassen an: kontakt@ahmannschlieker.de. In der Widerspruchs-E-Mail sindsämtliche Kontaktmöglichkeiten des Kunden zu benennen, über die wir nicht mehrkontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unserenLasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der E-Mail bei der Agentur.
6.4. Der Kunde/Bewerber willigt widerruflich in dieSpeicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenenpersonenbezogenen Daten (z. B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift,Telefonnummer, E-Mail-Adresse, persönliche Interessen, finanzielleVerhältnisse, Hobbys, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in denEinsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherungund Zusammenführung des Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung undÜbermittlung der hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zuMarketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten)ein.
7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projektsbenötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. AlleArbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem ZugriffDritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einembeauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleisternur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
7.3. Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweiseneines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor,jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerungüber unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden,Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahreTatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen unddarüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
7.4. Der Kunde hat bei Teilnahme an unserenProgrammen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zufördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber uns und denanderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenesVerhalten den Betrieb unserer Programme und Dienstleistungen jedochbeeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungenabzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, den Kunden vonunseren Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaftauszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet zu eineraußerordentlichen Mitarbeit und Zuarbeit. Sofern seitens der AgenturBestätigungen zu Änderungsvorschlägen oder Abnahmen vom Kunden gefordert sind,gelten Änderungsvorschläge als angenommen, sodass die Agentur fortfahren kann.Sofern Meilensteine oder finale Auftragserbringungen vorliegen, gilt 2.1..
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die Agenturerarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das giltinsbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriftendes Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetzeverstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risikenhinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kundestellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur aufausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenkenim Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldungsolcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerdenin schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für einedurchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch einebesonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nachAbsprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
8.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmenenthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agenturhaftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oderEintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen,Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihreErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. DieHaftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag derAgentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agenturfür Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung istausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nichtaus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichenPflichten ergibt.
8.4. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Annahme und Zahlung stellen eine Abnahme dar. Der Abnahme steht es gleich, wennder Auftraggeber das abnahmefähige Werk nicht, sofern nicht im Einzelfall eineabweichende Frist gesetzt bzw. vereinbart wurde, innerhalb einer Frist voneiner Woche abnimmt. Nach einer Abnahme/Freigabe der Arbeiten können keineMängelansprüche mehr geltend gemacht werden.
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren anVerwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werdendiese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde,diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigungdes Vertragsverhältnisses erfolgen.
10.1. Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sindErfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich,diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzteMitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monateohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit anderenAufträgen zu beauftragen.
11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, dieim Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden,verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vomKunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung desvereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesemErgebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdatenetc.
12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agenturnach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen derMedien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmterwerblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Abspracheberechtigt, den gesamten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zustellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nachZahlungseingang vorzunehmen. Entstandene Arbeitszeiten werden dem Kundenebenfalls vollumfänglich in Rechnung gestellt. Für eine eventuelleNichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseinganghaftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen dieAgentur entsteht dadurch nicht.
12.3. Bei Produktionen im Bereich Print undWerbemittel ist die Agentur berechtigt, den gesamten Anteil der Fremdkosten demKunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung/Produktionsauftragserteilungbei den entsprechenden Zulieferern erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Füreine eventuelle Nichteinhaltung eines Produktionstermins durch einenverspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. EinSchadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.Entstandene Arbeitszeiten werden dem Kunden ebenfalls vollumfänglich inRechnung gestellt.
13.1. Der Vertrag tritt mit seiner Bestätigung in Schriftform oderUnterschrift des Kunden in Kraft.
13.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sichvorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweilsum die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertragspätestens vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängertenLaufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Eine Kündigung bedarf derSchriftform.
13.3. Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kundeninnerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
13.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung beiVorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
13.5. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kundenaus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kundenbleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringererSchaden entstanden ist.
13.6. Sofern vor Beginn der Vertragslaufzeit einsolcher storniert werden soll, gelten die Bestimmungen aus 4.5..
14.1. Fristen für die Leistungserbringung durch unsbeginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig eingegangenist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beiuns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungenkomplett erbracht sind.
14.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir unsvor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nichtauszuführen.
14.3. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung miteiner fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, denVertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werdendie gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beerdigungsterminfällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind inAbzug zu bringen.
15.1. Die Agentur wird die vereinbartenDienstleistungen gemäß der Auftragsbestätigung mit der erforderlichen Sorgfaltdurchführen. Sie ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter/Dienstleister zubedienen.
15.2. Es besteht Einigkeit, dass die Agentur bis aufanderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung vonDienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
15.3. Ist die Agentur gehindert, die vereinbartenDienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus derSphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt. Esgelten die Bestimmungen von 7.5..
16.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragabzutreten.
16.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtsdurch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestelltenGegenansprüchen zulässig.
16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort undGerichtsstand ist Ibbenbüren.
16.4. Sollte eine Bestimmung dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihreRechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch dieGültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamenBestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelunggelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteiengewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.